Allgemeine Geschäftsbedingungen


#Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB)gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb ESB Motorradtechnik, vertreten durch den Geschäftsführer,Herr Ersin Birdal, Innstr. 36-38, 68199 Mannheim, Telefon, (0152 31092515), Mailinfo@esb-motorradtechnik.de (im Folgenden kurz ESB Motorradtechnik) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). 

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden
nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegendweder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13BGB. 

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beiAbschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeithandelt, § 14 BGB.

#Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehrenwir Sie hierüber gesondert.

#Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei ESB Motorradtechnik, stellen lediglich ein Angebot an ESB Motorradtechnik zum Abschlusseines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch ESB Motorradtechnik.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch ESB Motorradtechnik mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung derWare

2. Lieferung
2.1 ESB Motorradtechnik liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer,
geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden,bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarunggetroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ESB Motorradtechnik (nachfolgend:
Vorbehaltsware).

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von ESB Motorradtechnik bis zur Erfüllung sämtlicher ESB Motorradtechnik gegen den
Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiterzu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an ESB Motorradtechnik erfolgt und dass das Eigentumauf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurchdas vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von ESB Motorradtechnik, die Vorbehaltsware nicht verpfändenoder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkundenerfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von ESB Motorradtechnik. Bei Pfändungen,Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde ESB Motorradtechnik unverzüglich zu benachrichtigen.
• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlichaller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an ESB Motorradtechnik ab, die dieseAbtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, istder Unternehmerkunde berechtigt, die ESB Motorradtechnik abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er istjedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
• Auf Verlangen von ESB Motorradtechnik hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffendenAbnehmer bekannt zu machen und ESB Motorradtechnik die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmererforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.ESB Motorradtechnik wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Lemmefreigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

4. Gewährleistung
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch dieseAGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet ESB Motorradtechnik über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten desEinbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit ESB Motorradtechnik nach zwingendengesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h.Pflichten, die ESB Motorradtechnik dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder derenErfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltungder Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einerleicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.

#Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarunggetroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartnersausgeführt werden.

1. Kosten
1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzensetzen.
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlichabgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungenwerden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei derDurchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagtenKosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierendenSache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt fürMängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftragesumfasst waren.
1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichenWunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustandzurückversetzt.
1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungensowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wirddie Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf denKostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen
für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. ESB Motorradtechnik kann bei Auftragserteilung eine angemessene
Vorauszahlung verlangen.

4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw.der Montage zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seineKosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungenvorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist ESB Motorradtechnik berechtigt, aber nicht verpflichtet,an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
5.1 Die Angaben von ESB Motorradtechnik über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeitenvon Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen,höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicherMängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seitAnzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt dieAbnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarerMängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zumachen.

7. Erweitertes Pfandrecht
ESB Motorradtechnik steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages
in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegenForderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemachtwerden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche ausder Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestelltsind.

8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage ESB Motorradtechnik unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kundeohne Einwilligung von ESB Motorradtechnik Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführtoder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von ESB Motorradtechnik für diese Arbeiten. Das gleichegilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

#Schlussbestimmungen
ESB Motorradtechnik ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der ESB Motorradtechnik und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch
Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegtwerden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständigeAllgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

Kontakt:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8,
77694 Kehl am Rhein

mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41

#Geltendes Recht, Kontakt
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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